⚖️ Recht & Datenschutz

Videoüberwachung zu Hause: Was in Deutschland erlaubt ist

Kamera in der eigenen Wohnung, im Flur, vor der Tür: Wo die Grenzen liegen und worauf du bei Gästen, Nachbarn und Haushaltshilfen achten solltest.

25. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit · Marco Anderheyden

Eine Kamera in der eigenen Wohnung aufzustellen, ist in Deutschland grundsätzlich kein Problem. Heikel wird es, sobald andere Menschen ins Bild kommen, die davon nichts wissen oder nichts wissen wollen. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheiden Gerichte, und die Rechtslage kann sich ändern.

Die eigene Wohnung

Wer in den eigenen vier Wänden filmt, fällt in aller Regel unter die sogenannte Haushaltsausnahme der Datenschutz-Grundverordnung: Rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten sind von den strengen Pflichten ausgenommen. Das heißt nicht, dass alles erlaubt ist. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Menschen, die du aufnimmst, gilt weiter. Und Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich können nach § 201a des Strafgesetzbuchs strafbar sein, etwa in Bad oder Schlafzimmer eines Gastes.

Wo die Grenze verläuft

Heikel sind drei Bereiche. Erstens alles, was über dein Grundstück hinausreicht: Gehweg, Straße, Nachbargarten, Hausflur. Hier gibt es regelmäßig Streit, und Gerichte haben immer wieder entschieden, dass Nachbarn nicht dauerhaft gefilmt werden dürfen, auch nicht „nur vorsichtshalber“. Zweitens Personen, die sich in deiner Wohnung aufhalten: Gäste, Handwerker, Babysitter, Reinigungskräfte, Pflegekräfte. Sie sollten wissen, dass eine Kamera läuft, und nicht in Räumen gefilmt werden, in denen sie sich umziehen oder waschen. Drittens Ton: Das Mithören und Aufzeichnen des gesprochenen Wortes unterliegt strengeren Regeln als das Bild. Dazu mehr im Beitrag Ton mithören: Wann ist das strafbar?.

Praktische Regeln, die fast immer helfen

Sprich mit allen, die regelmäßig in der Wohnung sind. Ein kurzer Satz genügt: „Im Wohnzimmer steht ein altes Handy, das bei Lärm Alarm schlägt.“ Stelle die Kamera so, dass sie nur das zeigt, was sie zeigen muss, zum Beispiel das Kinderbett oder den Hundekorb und nicht die ganze Wohnung. Schalte sie ab, wenn du Besuch hast oder jemand Fremdes im Haus arbeitet. Im Mehrfamilienhaus gehört die Kamera nie in den Flur oder auf die Tür gerichtet. Für das Kinderzimmer gilt: Eltern dürfen ihre kleinen Kinder zur Beaufsichtigung überwachen, aber je älter das Kind wird, desto wichtiger ist, dass es das weiß und dass seine Privatsphäre mit wächst.

Ferienwohnung und Vermietung

Wer eine Wohnung vermietet, darf Mieter oder Gäste im Innenraum nicht überwachen. Das gilt auch dann, wenn die Kamera „nur“ den Eingang zeigen soll. Plattformen wie Airbnb untersagen Innenkameras ausdrücklich. Wenn du aus guten Gründen wissen willst, ob das Haus sicher ist, sind Alternativen wie eine Alarmanlage ohne Kamera sinnvoller, die nur Erschütterung und Öffnen meldet. Genau dafür ist die Rolle „Alarmanlage“ in VintageCam gedacht: Sie nutzt weder Kamera noch Mikrofon.

Was VintageCam dir dabei abnimmt

VintageCam speichert nichts, solange nur zugeschaut oder zugehört wird. Erst bei einem Alarm entstehen Ereignis, Foto und Tonausschnitt, verschlüsselt auf einem Server in Deutschland und höchstens 30 Tage lang. Das ersetzt keine Absprache mit den Menschen im Haus, aber es sorgt dafür, dass möglichst wenig entsteht. Die Details stehen im Beitrag Wo liegen meine Aufnahmen?.

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Hinweis: Die Beiträge geben allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung. Stand: 25. Oktober 2026.